Allgemeine Infos
Arbeitskammer
Die Arbeitskammer des Saarlandes bietet ihren Mitgliedern kostenlose Beratung.
Das komplette Beratungsangebot im Überblick finden Sie hier...
Deutscher Ethikrat
Pressemitteilung Deutschen Ethikrat zur gestrigen Abendveranstaltung aus der Reihe Forum Bioethik zum Thema „Pro + Contra: Widerspruchsregelung bei der Organspende“.
Pressemitteilung Deutscher Ethikrat Ad-hoc-Empfehlung "Herausforderungen im Umgang mit seltenen Erkrankungen"
GdB-Liste
Stellungnahme zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 02.10.2018
auf der Homepage des VDK finden Sie eine aktuelle Stellungnahme zum herunterladen
Gleichstellung
Gleichstellungsgesetze in den Bundesländern
Baden Württemberg - L-BGG vom 20.04.2005
Bayern - BayBGG vom 01.08.2003
Brandenburg - BfgBGG vom 24.03.2003
Bremen - BremBGG vom 09.12.2003
Hamburg - HmbGGbM vom 21.03.2005
Hessen - HessBGG vom 20.12.2004 (auch in leichterer Sprache)
Mecklenburg-Vorpommern - LBGG - M-V vom 10.07.2006
Niedersachsen - NBGG vom 25.11.2007
Nordrhein-Westfalen - BGG NRW vom 11.12.2003
Rheinland-Pfalz - LGGBehM vom 04.12.2002
Saarland - SBGG vom 26.11.2003
Am 26. November 2003 wurde in zweiter Lesung das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz) verabschiedet. Es wurde im Amtsblatt des Saarlandes, Seite 2.987 ff., am 18. Dezember 2003 veröffentlicht und ist am 19. Dezember 2003 in Kraft getreten.
Sachsen - SächsIntegrG vom 23.04.2004
Sachsen-Anhalt - BGStG LSA vom 20.11.2001
KG / Physiotherapie und Ergotherapie Verordnung
Seit einigen Jahren haben unser Beirat gemeinsam mit unseren Syrinx-Selbsthilfegruppen darum gekämpft, dass die Syringomyelie in die Diagnoseliste des Langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen wird. Im Januar 2017 wurde endlich die Liste entsprechend geändert und veröffentlicht.
Stand der Liste 01.07.2021
https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Diagnoseliste_Webversion.pdf
https://www.g-ba.de/richtlinien/12/
Stand der Liste 01.01.2021
https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Diagnoseliste_Webversion.pdf
https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Diagnoseliste_Druckversion.pdf
Neue Heilmittel Richtlinien Infoseite der KBV Bundesvereinigung https://www.kbv.de/html/heilmittel.php#content49673
Osteopathie
Kostenerstattung durch Gesetzliche Krankenkassen
Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten immer mehr Gesetzliche Krankenkassen teilweise die Kosten für Osteopathiebehandlungen. Zurzeit (Februar 2013) beteiligen sich daran bereits mehr als 50 Kassen für gesetzlich Versicherte. Doch die aktuelle Situation berücksichtigt die Patientensicherheit nicht ausreichend. Gemeinsam mit fünf anderen Osteopathie-Organsiationen fordert der VOD nach einem Runden Tisch zu dem Thema in einem Positionspapier (Link) eine einheitliche staatliche Regelung und ein Berufsgesetz, in dem die osteopathische Ausbildung und Tätigkeit festgelegt sind.
Zur Erklärung:
- Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und darf nur von Ärzten und Heilpraktikern uneingeschränkt ausgeübt werden. Eine bislang fehlende staatliche allgemeine Regelung hat zur Folge, dass Krankenkassen auch Kosten für Leistungen von Therapeuten übernehmen, die dadurch in den Konflikt mit dem Heilpraktikergesetz geraten können.
- Zudem sind die Voraussetzungen für Teilkostenerstattungen völlig uneinheitlich. Oft muss der Kasse von ärztlicher Seite aus leistungsrechtlichen Gründen eine osteopathische Behandlung bescheinigt werden. Das wiederum degradiert den Heilpraktiker/Osteopathen zu einem Heilhilfsberuf, der Patienten nicht im Erstkontakt behandeln darf.
- Durchgeführt werden kann die Behandlung laut Kassensatzung zumeist durch einen Osteopathen, der entweder Mitglied in einem osteopathischen Fachverband ist oder über eine Ausbildung verfügt, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt. Doch so wenig die osteopathische Ausbildung derzeit einheitlich geregelt ist, so unterschiedlich sind auch die Anforderungen an eine Mitgliedschaft in den diversen Verbänden. Anforderungen variieren zwischen 300 und 1350 Stunden in der Weiterbildung.
Für Kassen wie Patienten sind diese Unterschiede kaum zu durchschauen. Für den Patienten fehlt die Transparenz, die er zur selbst bestimmten Entscheidung über seine Gesundheit braucht.
Hier können Sie eine Übersicht über die Erstattung von Naturheilverfahren der Gesetzlichen Krankenkassen finden
Wenden Sie sich direkt an die jeweiligen Versicherungen und informieren sich über deren Vertragsbedingungen. Bitte beachten Sie bei der Auswahl Ihres Osteopathen, dass er eine mindestens vierjährige Weiterbildung von 1350 Stunden und ständige Fortbildungen vorweisen kann. Auf der Therapeutenliste des VOD finden Sie Osteopathen, die diesen Anforderungen entsprechen.
Rente
Text von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland
Sie möchten eine Reha in einer Klinik der Deutschen Rentenversicherung Rheinland machen? Dann nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht! Wir möchten Sie dabei unterstützen, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, sich für Ihre Wunschklinik zu entscheiden.
Sie erfahren, was sich hinter dem Wunsch- und Wahlrecht verbirgt, wie Sie es ausüben und was die Voraussetzungen für die Bewilligung sind.
VDK unterstützt Kritik des Bundesrates am Rentenpakt I
auf der VDK Homepage findet ihr weitere Informationen
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Rollstühle
16.04.2016 ALS Tag Charité Berlin 2016 Filmdoku Eksoskelett
27.05.2015 In fünf Fällen haben Krankenkassen bislang die Kosten für ein von der Firma „ReWalk Robotics“ hergestelltes motorisiertes Exoskelett übernommen, mit dessen Hilfe Paraplegiker gehen können. Das erklärte der Vizepräsident Europa des israelischen Unternehmens.
Urlaub
Stiftung Warentest: Chronisch krank in den Urlaub